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   OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl. 2/83   

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https://dejure.org/1984,3596
OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl. 2/83 (https://dejure.org/1984,3596)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.02.1984 - 1 Ausl. 2/83 (https://dejure.org/1984,3596)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 1 Ausl. 2/83 (https://dejure.org/1984,3596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung; Prüfung des Schuldvorwurfs des zugrundeliegenden Tatverdachts bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung; Gefahr eines unfairen Verfahrens im Falle einer Auslieferung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1314 (Ls.)
  • NStZ 1984, 324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 02.07.1982 - 1 Ausl 3/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl 2/83
    Soweit der Verfolgte bestreitet, die ihm in dem Auslieferungsersuchen zur Last gelegte Tat begangen zu haben und einen gegen ihn bestehenden dringenden Tatverdacht verneint, ist sein Vorbringen unerheblich, weil bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Schuldvorwurfs und des ihm zugrundeliegenden Tatverdachts nach deutschem Auslieferungsrecht grundsätzlich nicht erfolgt (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1980 in 1 Ausl. 8/80, vom 24. März 1982 in 1 Ausl. 12/81, vom 14. Juni 1982 in 1 Ausl. 7/82 und vom 2. Juli 1982 in 1 Ausl. 3/81; Mettgenberg/Doerner, Deutsches Auslieferungsgesetz, 2. Aufl. 1953, S. 150, 291, 397).

    Zu einer Prüfung des Tatverdachts im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung kann es nur kommen, wenn aufgrund ganz besondere Umstände eine Täterschaft des Verfolgten unmöglich oder noch in höchstem Maße zweifelhaft erscheint (vgl. den Senatsbeschluß vom 2. Juli 1982, a.a.O.), oder wenn Grund zu der Annahme besteht, der ersuchende Staat versuche mit einem erfundenen Tatvorwurf und gefälschten Unterlagen eines Verfolgten habhaft zu werden.

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl 2/83
    Der Senat hat daher eigenverantwortlich und umfassend zu prüfen, ob die Auslieferung zulässig ist (BVerfGE 63, 215, 225, 227) [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82] .
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl 2/83
    Er hat dabei in dem vorliegenden Verfahren bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten an die Republik Türkei die Grundsätze beachtet, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1982 (NJW 1982 S. 2728) für Asylbewerber aufgestellt hat.
  • OLG Koblenz, 21.06.1982 - 1 Ausl 7/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl 2/83
    Soweit der Verfolgte bestreitet, die ihm in dem Auslieferungsersuchen zur Last gelegte Tat begangen zu haben und einen gegen ihn bestehenden dringenden Tatverdacht verneint, ist sein Vorbringen unerheblich, weil bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Schuldvorwurfs und des ihm zugrundeliegenden Tatverdachts nach deutschem Auslieferungsrecht grundsätzlich nicht erfolgt (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1980 in 1 Ausl. 8/80, vom 24. März 1982 in 1 Ausl. 12/81, vom 14. Juni 1982 in 1 Ausl. 7/82 und vom 2. Juli 1982 in 1 Ausl. 3/81; Mettgenberg/Doerner, Deutsches Auslieferungsgesetz, 2. Aufl. 1953, S. 150, 291, 397).
  • OLG Koblenz, 02.03.1982 - 1 Ausl 8/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl 2/83
    Soweit der Verfolgte bestreitet, die ihm in dem Auslieferungsersuchen zur Last gelegte Tat begangen zu haben und einen gegen ihn bestehenden dringenden Tatverdacht verneint, ist sein Vorbringen unerheblich, weil bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Schuldvorwurfs und des ihm zugrundeliegenden Tatverdachts nach deutschem Auslieferungsrecht grundsätzlich nicht erfolgt (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1980 in 1 Ausl. 8/80, vom 24. März 1982 in 1 Ausl. 12/81, vom 14. Juni 1982 in 1 Ausl. 7/82 und vom 2. Juli 1982 in 1 Ausl. 3/81; Mettgenberg/Doerner, Deutsches Auslieferungsgesetz, 2. Aufl. 1953, S. 150, 291, 397).
  • OLG Koblenz, 14.03.1983 - 1 Ausl 10/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl 2/83
    Er ist der Überzeugung, daß der Verfolgte nach seiner Auslieferung in die Republik Türkei keine politische Verfolgung zu gewärtigen hat (BVerfG, a.a.O., S. 2729; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 27. Dezember 1982 in 1 Ausl. 10/82).
  • KG, 20.01.2014 - 151 AuslA 184/13

    Erforderlichkeit einer Nachtragsentscheidung; Tatverdachtsprüfung in

    Auch eine sonstige Fallgestaltung, in der aufgrund bestimmter Tatsachen - welche "vorliegen", also nicht erst durch Beweiserhebungen ermittelt werden müssten, - die Tatbeteiligung unmöglich oder doch im höchsten Maße zweifelhaft erscheint (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 1314; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 AK 43/09 - [juris-Rn. 13]; Lagodny/Schomburg/Hackner aaO, Rn. 39), ist nicht gegeben.
  • OLG Köln, 27.07.2004 - Ausl 142/04

    akzessorische Auslieferung; Höchststrafe

    Diese liegen nur dann vor, wenn das Auslieferungsersuchen Widersprüchlichkeiten enthält, die jedenfalls Anlass geben, dessen Hintergrund näher zu untersuchen, oder wenn aufgrund besonderer Umstände eine Täterschaft des Verfolgten in höchstem Maße zweifelhaft erscheint, so dass sich die Frage nach den Motiven des Auslieferungsersuchens stellt (vgl. zu den Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Überprüfung des Tatverdachts: BVerfG NStZ 2001, 203; NJW 2004, 142, 145; BGHSt 32, 314, 323 ff; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Auflage, § 10 Rdn. 38 f; Vogler in Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 10., Rdn. 16 ff; OLG Koblenz, NJW 1984, 1314; OLG Schleswig vom 30.4.1985, Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, U 110).
  • OLG Köln, 20.06.2003 - Ausl 148/02

    Spezialitätsgrundsatz; Prüfung des Tatverdachts; besondere Umstände

    "Besondere Umstände" sind indes im Anwendungsbereich des EuAlÜbk zu bejahen, wenn das Auslieferungsersuchen Widersprüchlichkeiten enthält, die jedenfalls Anlaß geben, dessen Hintergrund näher zu untersuchen, oder wenn aufgrund besonderer Umstände eine Täterschaft des Verfolgten in höchstem Maße zweifelhaft erscheint, so dass sich die Frage nach den Motiven des Auslieferungsersuchens stellt ( vgl. zu den Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Überprüfung des Tatverdachts: BGHSt 32, 314, 323 ff; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Auflage, § 10 Rdn. 38 f; Vogler in Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 10., Rdn. 16 ff; OLG Koblenz, NJW 1984, 1314; OLG Schleswig vom 30.4.1985, Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, U 110).
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